Die Stadt Glinde liegt im Kreis Stormarn, im Süden Schleswig-Holsteins. Am östlichen Stadtrand von Glinde vorbei führt die Kreisstraße K80, die eine überörtliche Funktion erfüllt und damit ein sehr hohes Verkehrsaufkommen hat.
Besonders die Glinder Familien, die westlich der K80 zwischen dem Teilstück Brücke "Bummerei" im Süden bis Brücke "Oher Weg" im Norden wohnen, fühlen sich sehr stark vom Verkehrslärm gestört.
Im Sekundentakt rauschen die Pkws heran, und die Lkws donnern mit ihren Aufliegern über die K80. Der Verkehrslärm ist nicht nur zu hören. Da der Lärmschutzzaun teilweise nicht viel mehr als 1 m "hoch" ist, sind die Fahrzeuge auch zu sehen. Und der Verkehrslärm ist sogar zu fühlen, wenn der Boden vibriert.
Es wurde zwar Anfang 1980 ein sogenanntern Lärmschutzzaun zwischen der Stadtgrenze von Glinde und der Kreisstraße K80 errichtet. Dieser hat aber ein unbekanntes Schalldämmmaß und ist inzwischen in weiten Teilen abgängig.
Nicht mal ihre Nachtruhe können die Anwohner genießen, denn selbst in der verkehrs-ärmsten Zeit kurz nach Mitternacht fahren noch im Minutentakt die Fahrzeuge vorbei.
Deshalb hat sich im Jahr 2009 unsere Bürgerinitiative gegründet.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
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